Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vision Holding GmbH
Stand: Jänner 2026
1. Geltungsbereich
1.1. Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen (insbesondere Arbeitsworkshops, fachliche Ausarbeitung, Vorträge, Beratungsstunden, Trainings und Entwicklung von Prototypen) der Vision Holding GmbH („Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB („Auftraggeber“).
1.2. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3. Diese AGB bilden gemeinsam mit dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung sowie sonstigen individuellen Vereinbarungen den Vertrag. Bei Widersprüchen gehen individuelle Vereinbarungen den AGB vor.
1.4. Erklärungen per E-Mail gelten als schriftlich, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
2. Leistungen
2.1. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in Form von Beratung, Wissensvermittlung und technischer Einordnung. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg wird nicht geschuldet.
2.2. Besonderheit Prototypen: Sofern der Auftragnehmer Software-Code, Hardware oder Applikationen zur Verfügung stellt, handelt es sich hierbei stets um Prototypen (Proof of Concept). Diese sind ausdrücklich nicht für den Produktivbetrieb bestimmt. Sie dienen ausschließlich der Veranschaulichung, Demonstration oder technischen Einordnung.
2.3. Die Verantwortung für die Überführung von Prototypen in eine produktive Umgebung sowie die Einhaltung von Sicherheitsstandards liegt allein beim Auftraggeber.
3. Angebote und Vertragsabschluss
3.1. Angebote sind freibleibend, sofern nicht anders vermerkt. Die Bindungsfrist beträgt 30 Tage.
3.2. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots, eine Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung zustande.
3.3. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung und werden gesondert nach Zeitaufwand verrechnet.
4. Preise
4.1. Alle Preise verstehen sich in Euro netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2. Zahlungsziel: Rechnungen sind innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.3. Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte gemäß § 456 UGB (9,2 % über dem Basiszinssatz). Der Auftraggeber verpflichtet sich zudem zum Ersatz notwendiger Mahn- und Inkassospesen.
4.4. Spesen und Reisekosten: Reisezeiten gelten als Arbeitszeit und werden zum vereinbarten Stundensatz (oder einem vereinbarten Pauschalsatz) verrechnet. Zusätzlich werden Fahrtkosten (amtliches Kilometergeld, Bahnticket 1. Klasse, oder Flug), Nächtigungskosten sowie Spesen gegen Nachweis oder nach geltenden Pauschalsätzen in Rechnung gestellt.
5. Rücktritt und Stornierung (Workshops/Trainings)
5.1. Bei Stornierung von fest vereinbarten Terminen (insbesondere Workshops und Vorträge) durch den Auftraggeber werden folgende Stornogebühren fällig:
- Bis 4 Wochen vor Termin: kostenfrei.
- Bis 2 Wochen vor Termin: 50 % des Honorars.
Weniger als 2 Wochen vor Termin: 100 % des Honorars.
5.2. Bereits angefallene Reisekosten oder Vorbereitungskosten sind in jedem Fall voll zu ersetzen.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stehen. Verzögerungen durch mangelnde Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7. Gewährleistung
7.1. Da es sich primär um Dienstleistungen handelt, ist die Anwendung des Werkvertragsrechts weitgehend ausgeschlossen. Der Auftragnehmer leistet Gewähr für eine fachlich sorgfältige Ausführung.
7.2. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Das Vorliegen eines Mangels im Zeitpunkt der Übergabe ist vom Auftraggeber nachzuweisen.
7.3. Für Prototypen (Punkt 2.2) ist jede Gewährleistung für Fehlerfreiheit, Stabilität oder Performance im produktiven Einsatz ausgeschlossen.
7.4. Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich zu rügen.
8. Haftung
8.1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
8.2. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.3. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Datenverlust ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
8.4. Die Haftung des Auftragnehmers ist pro Schadensfall mit der Höhe des für den jeweiligen Einzelauftrag vereinbarten Gesamthonorars begrenzt. Sollte das Honorar einen Betrag von EUR 15.000 unterschreiten, gilt eine maximale Haftungssumme von EUR 15.000 als vereinbart.
9. Schutzrechte und Unterlagen
9.1. Sämtliche Unterlagen, Konzepte und Prototypen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
9.2. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Recht, diese Ergebnisse für den vereinbarten Zweck intern zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf der schriftlichen Zustimmung.
10. Geheimhaltung und Datenschutz
10.1. Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen des Projekts erhaltenen geschäftsinternen Informationen.
10.2. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der DSGVO und des geltenden Datenschutzgesetzes verarbeitet.
11. Referenznennung
Der Auftragnehmer darf den Namen und das Logo des Auftraggebers in Referenzlisten (Website, Präsentationen) führen, sofern der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich untersagt.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
12.2. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten wird das für den Sitz des Auftragnehmers sachlich zuständige Gericht vereinbart.
12.3. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.